Anwaltskanzlei Brázdil & Brázdilová GmbH.

im Sinne des § 6 des Gesetzes. 136/2010 Slg. über Dienstleistungen im Binnenmarkt, § 1c, § 18 (4) des Gesetzes Nr. 586/2003 Slg. über die Anwaltschaft, § 18 der Verordnung Nr. 655/2004 Slg. über das Honorar der Rechtsanwälte und die Entschädigung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, geben wir hiermit allgemeine Informationen:

Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., mit Sitz in Trhová 992/1, Zvolen 960 01, ID-Nr.: 50492934, USt.-Nr.: 2120347361, USt.-Nr.: SK2120347361, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Sektion Sro, Akte Nr. 30402/S. Die Partner und Mitglieder des statutarischen Organs sind JUDr. Dáša Brázdilová, Rechtsanwältin, JUDr. Lukáš Brázdil, LL.M., Rechtsanwalt, JUDr. Jozef Brázdil, Rechtsanwalt und die mitarbeitende Rechtsanwältin ist JUDr. Jana Biroščáková, Rechtsanwältin.

  • JUDr. Dáša Brázdilová, Rechtsanwältin, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer, eingetragen in der von der SAK geführten Liste der Rechtsanwälte unter der Nr. 0013, der akademische Titel JUDr. wurde ihr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • JUDr. Lukáš Brázdil, LLM, Rechtsanwalt, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer, eingetragen in die von der SAK geführte Liste der Rechtsanwälte unter der Nr. 6322, der akademische Titel JUDr. wurde ihm auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen, der akademische Titel LL.M. wurde ihm auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs verliehen
  • JUDr. Jozef Brázdil, Rechtsanwalt, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer, eingetragen in der von der SAK geführten Liste der Rechtsanwälte unter der Nr. 0010, der akademische Titel JUDr. wurde ihm auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • JUDr. Jana Biroščáková, Rechtsanwältin, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer, eingetragen in der von der SAK geführten Liste der Rechtsanwälte unter der Nr. 2118, der akademische Titel JUDr. wurde ihr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • Kontakt: Tel.: +421/ 45 5333 722; E-Mail: info@brazdil.sk;

 

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt hilft bei der Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts natürlicher Personen auf Verteidigung und beim Schutz anderer Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik, den Verfassungsgesetzen, Gesetzen und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften entsprechend seiner Überzeugung und den Aufträgen des Mandanten. Die Ausübung der Advokatur ist die Vertretung von Klienten in Verfahren vor Gerichten, Behörden und anderen juristischen Personen, die Verteidigung in Strafverfahren, die Erteilung von Rechtsrat, die Abfassung von Dokumenten zu Rechtsakten, die Bearbeitung von Rechtsanalysen, die Verwaltung des Vermögens der Klienten und andere Formen der Rechtsberatung und Rechtshilfe, wenn sie regelmäßig und gegen Entgelt erfolgt. Bei der Ausübung der Anwaltschaft ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten zu schützen und zu fördern und dessen Weisungen zu befolgen. Der Rechtsanwalt kann sich durch einen anderen Rechtsanwalt oder einen Rechtsanwaltsgehilfen vertreten lassen, haftet jedoch für den dem Mandanten entstandenen Schaden. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, von denen er bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs Kenntnis erlangt hat.

Gemäß Abschnitt 15(1) des Gesetzes Nr. 586/2003 Slg. über die Anwaltschaft "können Rechtsanwälte zum Zweck der Ausübung der Anwaltschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, deren Geschäftsgegenstand die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist. Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf keine anderen Tätigkeiten ausüben, ihre Geschäftsführer dürfen nur Rechtsanwälte sein und sie muss gegen die Haftung für Schäden, die bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstehen können, mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 500 000 EUR pro Gesellschafter versichert sein. Nur ein Rechtsanwalt kann Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Weitere Informationen über die Ausübung der Anwaltschaft sind bei der Slowakischen Rechtsanwaltskammer, Kolárska 4, 813 42 Bratislava, erhältlich. Die Ausübung der Advokatur ist durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt - Gesetz über die Advokatur Nr. 586/2003 Slg., Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik Nr. 655/2004 Slg. Nr. 655/2004 Slg. über die Gebühren und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, das Gesetz über Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt Nr. 136/2010 Slg. und die Geschäftsordnung der Rechtsanwälte usw.

 

Honorare für juristische Dienstleistungen

Auf der Grundlage des Prozesskostenhilfevertrags verpflichtet sich der Rechtsanwalt, dem Mandanten Rechtshilfe und Rechtsdienstleistungen in einer Rechtsangelegenheit im Sinne des Prozesskostenhilfevertrags zu erbringen, und der Mandant verpflichtet sich, dem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit ein Honorar in der Höhe und auf die Art und Weise zu zahlen, die den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags entsprechen. Der Rechtsanwalt erbringt Rechtsdienstleistungen auf Honorarbasis und hat Anspruch auf Erstattung der Auslagen und auf Entschädigung für Zeitverlust. Der Rechtsanwalt kann für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Zu den Auslagen gehören z. B. Reisekosten, Porto, Übersetzungen, Abschreibungen und Telekommunikationskosten. Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust und Reisekosten für die Zeit, die er für die An- und Abreise zu seinem Sitz aufwendet, wenn er Rechtshandlungen außerhalb seines Sitzes vornimmt.

 

Verfahren zur Festsetzung des Honorars eines Rechtsanwalts

Im Rahmen des Vertrages über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kann der Rechtsanwalt die Höhe und die Art der vertraglichen Vergütung vereinbaren, die sich bestimmt nach: 
a) der Anzahl der tatsächlich für die Bearbeitung der Rechtssache aufgewendeten Stunden Stundenvergütung 
b) Pauschalvergütung 
c) Anteil am Wert der Rechtssache Anteilsvergütung 
d) Tarifvergütung 
Die vorgenannten Methoden zur Bestimmung der vertraglichen Vergütung können kombiniert werden.

 

Die Rechtsakte der Prozesskostenhilfe sind:

Übernahme und Vorbereitung der Vertretung oder Verteidigung, einschließlich der ersten Beratung mit dem Mandanten; Abgabe eines Schriftsatzes an ein Gericht oder eine andere Behörde zur Sache; Mitwirkung bei Ermittlungshandlungen, bei der Kenntnisnahme von Ermittlungsergebnissen, bei Durchsuchungen oder bei Verfahren vor einem Gericht oder einer anderen Behörde; bei Plädoyerverhandlungen; bei Schlichtungsverfahren; Abfassung einer rechtlichen Analyse einer Rechtssache; Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens; Berufung; Revision; außerordentliche Revision; Rüge einer Rechtsverletzung; Abfassung oder wesentliche Umformulierung eines Schriftsatzes; Verhandlung mit der gegnerischen Partei; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Antrag auf Sicherstellung von Beweismitteln oder Erbschaft; Beschwerde

 

Haftpflichtversicherung

Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o. ist bei der Wüstenrot poisťovňa, a.s. gegen die Haftpflicht für Schäden versichert, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit (Erbringung von Rechtshilfe nach slowakischem und EU-Recht) verursacht. Die Versicherung deckt Schäden, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und der Europäischen Union verursacht wurden und bei denen der Schaden auf dem Gebiet der Europäischen Union eingetreten ist.

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