Rechtsanwaltskanzlei Brázdil & Brázdilová s.r.o.

im Sinne des § 6 des Gesetzes Nr. 136/2010 Ges.-Slg. „Über die Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt“, § 1c, § 18 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 586/2003 Ges.-Slg. „Über die Rechtsanwaltschaft“, § 18 der Bekanntmachung Nr. 655/2004 Ges.-Slg. „Über die Rechtsanwaltsgebühren und Kostenerstattung für die Gewährung der Rechtsdienstleistungen“ legen wir die folgenden Allgemeinen Informationen vor:

Rechtsanwaltskanzlei Brázdil & Brázdilová s.r.o. mit Sitz in 960 01 Zvolen, Trhová-Straße 992/1, IČO-Nr.: 50492934, DIČ-Nr.: 2120347361, IČ DPH-Nr.: SK2120347361, eingetragen in der Abt. Sro (GmbH), Einlage Nr.: 30402/S, Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer sind: JUDr. Dáša Brázdilová, Rechtsanwältin, JUDr. Lukáš Brázdil, LL.M, Rechtsanwalt, JUDr. Jozef Brázdil, Rechtsanwalt und Zusammenarbeitende Rechtsanwälte sind: JUDr. Jana Biroščáková, Rechtsanwältin.

  • JUDr. Dáša Brázdilová, Rechtsanwältin, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (SAK), eingetragen im SAK-Rechtsanwaltsverzeichnis unter Nr. 0013, akademischer Titel JUDr. wurde ihr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • JUDr. Lukáš Brázdil, LL.M., Rechtsanwalt, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (SAK), eingetragen im SAK-Rechtsanwaltsverzeichnis unter Nr. 6322, akademischer Titel JUDr. wurde ihm auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, und der akademische Titel LL.M. in Großbritannien verliehen
  • JUDr. Jozef Brázdil, Rechtsanwalt, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (SAK), eingetragen im SAK-Rechtsanwaltsverzeichnis unter Nr. 0010, akademischer Titel JUDr. wurde ihm auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • JUDr. Jana Biroščáková, Rechtsanwältin, Mitglied der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (SAK), eingetragen im SAK-Rechtsanwaltsverzeichnis unter Nr. 2118, akademischer Titel JUDr. wurde ihr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik verliehen
  • Kontakt: Tel.-Nr.: +421/ 45 5333 722; e-mail: info@brazdil.sk;

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung der Rechtshilfe durch den Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt und Jurist helfen bei der Geltendmachung des Verfassungsrechtes der natürlichen Personen auf die Verteidigung und beim Schutz sonstiger Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik, den Verfassungsgesetzen, Gesetzen sowie anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nach ihrer Überzeugung und Anweisungen des Klienten.
Die Ausübung des Anwaltsberufs schließt Folgendes ein: Vertretung der Klienten im Verfahren vor den Gerichten, Organen der öffentlichen Gewalt und anderen Rechtssubjekten, Verteidigung im Strafverfahren, Gewährung der Rechtsratschläge, Erstellung der Urkunden über die Rechtshandlungen, Erarbeitung von Rechtsanalysen, Verwaltung des Vermögens der Klienten und weitere Formen der Rechtsberatung und –hilfe, falls diese fortlaufend und gegen Entgelt ausgeübt werden. Der Rechtsanwalt hat bei Ausübung seines Berufs die Interessen des Klienten zu schützen und durchzusetzen und sich nach dessen Anweisungen zu richten. Der Rechtsanwalt kann sich durch einen anderen Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltskonzipienten vertreten lassen, er haftet jedoch für den dem Klienten zugefügten Schaden. Der Rechtsanwalt hat die Verschwiegenheit über sämtliche Tatsachen zu bewahren, von denen er bei der Ausübung seines Berufs Kenntnis erhalten hat.

Im Sinne des § 15 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 586/2003 Ges.-Slg. „Über die Rechtsanwaltschaft“ „können die Rechtsanwälte zwecks Ausübung der Anwaltstätigkeit die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, deren Gegenstand die Gewährung der Rechtsdienstleistungen ist. Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann keinen anderen Tätigkeitsgegenstand haben, ihre Gesellschafter können nur die Rechtsanwälte sein und sie muss berufshaftpflichtversichert für den Fall eines Schadens sein, der während der Gewährung der Rechtsdienstleistungen entstehen könnte, minimal mit dem Schadenersatzlimit in Höhe von 1 500 000 EUR für jeden Gesellschafter. Der Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nur ein Rechtsanwalt sein.“ Für nähere Informationen zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit kann man sich an die Slowakische Anwaltskammer mit Sitz in 813 42 Bratislava, Kolárska-Straße 4, wenden. Die anwaltliche Tätigkeit ist durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt – das Gesetz „Über die Anwaltschaft“ Nr. 586/2003 Ges.-Slg., die Bekanntmachung des Justizministeriums der SR Nr. 655/2004 Ges.-Slg. „Über die Rechtsanwaltsgebühren und Kostenerstattung für die Gewährung der Rechtsdienstleistungen“, das Gesetz über die Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt“ Nr. 136/2010 Ges.-Slg., Rechtsanwaltsordnung u.dgl.

Die Entlohnung für die Leistung von Rechtsdienstleistungen

Auf Grund des Vertrages über die Gewährung der Rechtshilfe verpflichtet sich der Rechtsanwalt, dem Klienten die Rechtsdienstleistungen zu gewähren, und der Klient verpflichtet sich, dem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit eine Entlohnung in einer Höhe und auf eine Art und Weise nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen zu zahlen. Der Rechtsanwalt gewährt die Rechtsdienstleistungen gegen Entgelt, wobei er den Anspruch auf den Ersatz von Barauslagen sowie Zeitvergütung hat. Der Rechtsanwalt kann für die Gewährung der Rechtsdienstleistungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Für Barauslagen werden z. B. Fahrgelderstattung, Postgebühren, Übersetzungen, Abschriften, Telekommunikationsauslagen gehalten. Dem Rechtsanwalt steht bei der Ausübung der Rechtshandlungen außerhalb seines Sitzes für die Fahrt hin und zurück die Zeitvergütung und die Fahrkosten zu.

Art der Bestimmung der Entlohnung für den Rechtsanwalt

Im Sinne des Vertrages über die Gewährung der Rechtsdienstleistungen kann der Rechtsanwalt die Höhe und die Art der Vertragsentlohnung vereinbaren, wobei diese wie folgt festgelegt wird:
a) nach den zweckmäßig für die Erledigung der Sache aufgewendeten Stunden – Stundenentlohnung
b) nach dem Pauschalbetrag – Pauschalentlohnung
c) nach dem Anteil am Sachwert – Anteilsentlohnung
d) Tarifentlohnung.
Es ist möglich, die Arten der Festlegung der Vertragsentlohnung, wie oben angeführt, zu kombinieren.

Zu den Handlungen der Rechtshilfe gehören:

die Übernahme und Vorbereitung der Vertretung oder Verteidigung, einschl. der ersten Beratung mit dem Klienten; schriftliche Eingabe beim Gericht oder beim anderen Organ in der eigentlichen Sache; Teilnahme an den Ermittlungshandlungen, an der Bekanntgabe der Ermittlungs-und Erhebungsergebnisse oder für das Verfahren vor dem Gericht oder einem anderen Organ; beim Verfahren über Vereinbarung über Schuld und Strafe; beim Schlichtungsverfahren; Erarbeitung einer Rechtsanalyse; Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens; Berufung; Revision; außerordentliche Revision; Veranlassung der Beschwerdeeinlegung wegen Gesetzesverletzung; Erarbeitung der Urkunde über die Rechtshandlung oder deren wesentliche Überarbeitung; Verhandlung mit der Gegenpartei; Antrag auf die einstweilige Anordnung; Antrag auf Sicherung des Beweises oder der Erbschaft; Beschwerde

Haftpflichtversicherung

Die Rechtsanwaltskanzlei Brázdil & Brázdilová s.r.o. hat für den Fall eines bei der Ausübung der Tätigkeit entstandenen Schadens (Gewährung der Rechtshilfe nach dem slowakischen Recht sowie dem Recht der Europäischen Union) bei der Versicherungsanstalt KOOPERATIVA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherung bezieht sich auf die verursachten Versicherungsfälle, bei denen in der Slowakischen Republik sowie der Europäischen Union ein Schaden zugefügt wurde.